Glossar zur Kassensicherungsverordnung

Written by Jens B.

Last published at: November 21st, 2024

Zur Kassensicherungsverordnung in Deutschland gibt es eine ganze Menge Begriffe. Behalte den Überblick mit unserem Glossar! Nutze zur Navigation einfach das Inhaltsverzeichnis auf der rechten Seite (Desktopansicht).

Befreiung von der Belegausgabepflicht

Als Unternehmer hast Du die Möglichkeit, Dich bei besonderer Härte von der Belegausgabepflicht befreien zu lassen. Dies ist zum Beispiel möglich, wenn Du Waren oder Dienstleistungen an viele unbekannte Personen verkaufst. Die Kosten, die Dir für die Belegausgabe per se anfallen, gelten dabei nicht als Grund. Den Antrag stellst Du bei dem für Dich zuständigen Finanzamt. Mehr dazu hier: Kann ich mich von der Belegausgabepflicht befreien lassen?


Belegausgabepflicht

Die Belegausgabepflicht ist eine Auflage im Rahmen der KassenSichV. Es bedeutet, dass Du jedem Deiner Gäste einen Beleg anbieten musst. Ob Du den Beleg klassisch in Papierform oder digital, zum Beispiel per E-Mail, anbietest, bleibt Dir überlassen. Der Gast entscheidet, ob er/sie den Beleg mitnimmt. Wie Du die Belegausgabe mit der orderbird Kasse handhabst, erfährst Du hier: Was bedeutet die Belegausgabepflicht für mich?


DSFinV-K (Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme)

Über die digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme (DSFinV-K) werden alle relevanten Aufzeichnungen Deiner Registrierkasse in einem einheitlichen Format, das für alle Arten von elektronischen Registrierkassen gilt, in einem Report für das Finanzamt bereitgestellt. Außerdem sind Deine Kassendaten so manipulationssicher archiviert.


Kassensicherungsverordnung

Seit dem 01.01.2020 gilt in Deutschland die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV). Sie legt fest, dass alle Registrierkassen mit einer technischen Sicherheitseinrichtung ausgestattet sein müssen, um die digitalen Grundaufzeichnungen von Unternehmen vor Manipulation zu schützen. Weiterhin wird die Belegausgabepflicht und die Mitteilungspflicht eingeführt. Zur Archivierung und Bereitstellung von Kassendaten gilt die DSFinV-K.


KassenSichV 

Siehe “Kassensicherungsverordnung”.


Mitteilungspflicht

Im Rahmen der KassenSichV verpflichtet Dich der Gesetzgeber, ihm spätestens einen Monat nach Anschaffung einer neuen Kasse in elektronischer Form mitzuteilen, dass Du eine Kasse nutzt. Aktuell gewährt der Gesetzgeber noch einen Aufschub der Mitteilungsfrist für Altgeräte und Neuanschaffungen, bis er eine elektronische Form der Übermittlung bereitstellt. Sobald dies möglich ist, wird dieser Eintrag aktualisiert.


Online-TSE

Um unter den neuen Auflagen der KassenSichV weiterhin finanzamtkonform zu arbeiten, bietet Dir orderbird eine Online-TSE an. Das bedeutet, dass Du keine zusätzliche Hardware an Deine Kasse anschließen musst. Stattdessen werden die Einzelaufzeichnungen Deiner Kasse sicher und manipulationsgeschützt online gespeichert. Dafür führst Du lediglich ein Upgrade über MY orderbird durch.


Technische Sicherheitseinrichtung

Die technische Sicherheitseinrichtung (TSE) speichert alle Einzelaufzeichnungen Deiner Kasse und schützt sie sicher vor einer nachträglichen Manipulation. Im Rahmen der KassenSichV müssen alle Registrierkassen mit einer TSE ausgestattet sein. 


TSE 

Siehe „technische Sicherheitseinrichtung“.