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(DE) E-Rechnung - Was sie kann & welche Fristen einzuhalten sind

Written by Katharina V.

Updated at July 23rd, 2024

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Übersicht

Die Fristen Frist zum 01.01.2025: Empfang von E-Rechnungen B2B Frist zum 01.01.2027: Übergangsregelung B2B Frist zum 01.01.2028: Ausgabe von E-Rechnungen B2B Bereit für die E-Rechnung mit orderbird Weitere Informationen

Die E-Rechnung ist eine digitale Aufbereitung des regulären Rechnungsinhaltes im XML-Format. Dadurch wird die Rechnung standardisiert und maschinenlesbar und kann so schneller vom Empfangenden bearbeitet werden.

Grundsätzlich kann eine E-Rechnung jetzt schon (kostenlos) mit verschiedenen Online-Generatoren (oder auch von manchen Buchhaltungsprogrammen) erstellt werden, die die Spezifikationen von „ZUGFeRD“ (Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland) oder „XRechnung“ einhalten:

  • E-Rechnungen nach „ZUGFeRD“ sind eine PDF-Rechnung mit dahinterliegender XML-Rechnung, sodass die Rechnung sowohl für Menschen als auch Maschinen lesbar ist.
  • XRechnung erstellt eine rein maschinenlesbare XML-Rechnung, die vor allem bei Rechnungsstellung an Behörden gefordert ist.

Die Fristen

Diese Fristen zur Implementierung sind derzeit geplant.

Frist zum 01.01.2025: Empfang von E-Rechnungen B2B

Die gesetzliche Frist ab dem 01.01.2025 gilt für den Empfang von E-Rechnungen im B2B Bereich, zum Beispiel die Rechnungen Deines Lieferanten oder anderer Dienstleister an Dich. Ab diesem Zeitpunkt musst Du in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und zu bearbeiten. Hierzu besprichst Du Dich am besten mit Deiner Buchhaltung bzw. Steuerberatung.

Frist zum 01.01.2027: Übergangsregelung B2B

Ab dem 01.01.2027 sind Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 EUR zum Versand von E-Rechnungen verpflichtet.

Frist zum 01.01.2028: Ausgabe von E-Rechnungen B2B

Voraussichtlich ab dem 01.01.2028 müssen dann alle Unternehmen im B2B-Bereich E-Rechnungen versenden. Steuerfreie Lieferungen und Leistungen sowie Kleinbetragsrechnungen bis 250 EUR und Fahrausweise sind von der Pflicht ausgenommen. Zudem müssen leistende Unternehmen und Leistungsempfangende in Deutschland (bzw. Gebiete nach § 1 Abs. 3 UStG) ansässig sein.

Bereit für die E-Rechnung mit orderbird

Innerhalb der oben angegebenen Fristen werden wir eine entsprechende Funktion bereitstellen, sodass Du E-Rechnungen über orderbird PRO ausstellen kannst.

Weitere Informationen

Mehr Informationen findest Du auf diesen Seiten:

  • Die E-Rechnung (IHK Berlin)
  • FAQ des Bundes zum Thema E-Rechnung
  • E-Rechnung-Bund: Unterschied zwischen Papier-, PDF- und E‑Rechnung (mit Beispiel E-Rechnung)
  • FeRD - Forum elektronische Rechnung: Was ist eine elektronische Rechnung?
  • FeRD - Fragen zur eRechnung im B2B-Geschäftsverkehr
funktionalitäten elektronische abrechnung frist

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Freitag: 09:00 - 18:00 Uhr
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